Rechtsanwalt Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Gießen
Das Strafrecht stellt eines der wichtigsten und spannendsten Rechtsgebiete dar. Tagtäglich wird man vor allem in den Medien mit Kriminalität konfrontiert. Im Strafgesetzbuch (StGB) und in anderen Gesetzen finden sich zahlreiche verschiedene Straftatbestände, von sog. Kapitalverbrechen wie Mord oder Raub bis zur einfachen Körperverletzung oder zum Hausfriedensbruch. Es bilden sich jedoch immer mehr Spezialgebiete heraus, deren Strafvorschriften oftmals aufgrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen entstehen. Vor allem Straftaten im Zusammenhang mit Computern und dem Internet werden im digitalen Zeitalter immer häufiger registriert. Phishing und Pharming beim Online-Banking lösen inzwischen immer mehr den klassischen Banküberfall ab, während Betrug im Internet z. B. bei Kaufverträgen oder Auktionen schon seit Jahren an der Tagesordnung ist. Auch das Jugendstrafrecht steht regelmäßig im öffentlichen Fokus. Der Umgang mit Jugendlichen und Heranwachsenden bedarf auch im Strafrecht besonderer Regeln und Vorgehensweisen, die u. a. im Jugendgerichtsgesetz (JGG) zu finden sind. Die Sanktionen für das Fehlverhalten junger Menschen sind dort ebenfalls anders geregelt, als im StGB.
Rechtssystematisch gehört auch das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Strafrecht. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt werden. Im Gegensatz zu Straftaten fehlt den Ordnungswidrigkeiten aber die moralische Vorwerfbarkeit, auch wenn ein Fehlverhalten vorliegt, welches der Gesetzgeber sanktioniert, um dem Betroffenen sein Fehlverhalten aufzuzeigen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist dem Strafrecht weitgehend nachgebildet, unterscheidet sich aber auch in maßgeblichen Punkten davon. Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so hat das Strafgesetz Vorrang. Nur wenn eine Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat zusammenfällt, ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Ansonsten wird die Ordnungswidrigkeit von der entsprechend zuständigen Verwaltungsbehörde verfolgt. Welche Handlungen ordnungswidrig sind, ergibt sich nur teilweise aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die allermeisten Ordnungswidrigkeiten sind in Spezialgesetzen geregelt, z. B. in der StVO. Hier die wichtigsten anwaltlichen Aufgaben Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht im Überblick:
Verteidigung
Die Verteidigung in Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfordert nicht nur die entsprechenden rechtlichen Kenntnisse, sondern auch gute Kontakte zu den Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Ermittlungsbehörden. Ein Beschuldigter im Strafverfahren bzw. ein Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Der Verteidiger hat u. a. das Recht, Ermittlungsakten einzusehen, Zeugen und Sachverständige zu benennen sowie bei Vernehmungen anwesend zu sein. Der Verteidiger berät den Beschuldigten bzw. den Betroffenen über die Rechtslage und bemüht sich um die Beilegung des Verfahrens. In besonderen Situationen steht dem Beschuldigten bzw. dem Betroffenen ein sog. Pflichtverteidiger zu. Die Arbeit eines Verteidigers beginnt jedoch nicht erst im Gerichtssaal, sondern kann bereits im Ermittlungsverfahren notwendig sein, um rechtliche Schritte einzuleiten und den Beschuldigten entsprechend zu beraten. Oftmals kann im Vorfeld beispielsweise die Erhebung einer Anklage oder der Erlass eines Strafbefehls verhindert und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirkt werden.
Unternehmensvertretung
Nach Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren übernehmen ein oder mehrere Rechtsanwälte im Team die Vertretung Ihrer Unternehmensinteressen. Sofern notwendig, werden auch unternehmensinterne Ermittlungen durchgeführt und Sie werden bei der Aufarbeitung der gewonnen Erkenntnisse anwaltlich unterstützt.
Sachverhaltsaufklärung
Bei internen Sonderuntersuchungen wird stets das Ziel verfolgt,
- verdächtige Sachverhalte umfassend aufzuklären,
- durch die zielgerichtete Kommunikation mit den entsprechenden Verfolgungsbehörden vor allem straf- und bußgeldrechtliche Sanktionen gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen an sich, sowie Vorstand, Geschäftsführung und Mitarbeiter abzuwenden
- sowie sonstige Nachteile für Sie bzw. Ihr Unternehmen durch eine möglichst diskrete Vorgehensweise zu verhindern.
Neben der Aufklärung des Sachverhalts und dessen rechtlicher Würdigung werden Sie bzw. Ihr Unternehmen auch bei der Umsetzung der von erforderlichen Maßnahmen, sei es repressiver oder präventiver Natur unterstützt.
Nebenklagevertretung
Die Nebenklage ist in den §§ 395 ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es handelt sich dabei um eine Klage einer Person, die durch eine rechtswidrige Tat verletzt wurde. Die Klage wird neben der öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft erhoben. Voraussetzung der Nebenklage ist, dass der Verletzte Opfer einer bestimmten Tat geworden ist, z. B. eines versuchten Mordes oder Totschlags, von Körperverletzungsdelikten, einer Nachstellung (Stalking), einer Freiheitsberaubung, einer Verleumdung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Auch die Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten können als Nebenkläger auftreten. Der Vorteil der Nebenklage ist, dass dem Nebenkläger und dessen Rechtsanwalt als Beistand die Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestattet ist. Des Weiteren stehen dem Nebenkläger gem. § 397 StPO entscheidende Rechte zu, z. B. das Beweisantragrecht oder das Fragerecht.
Beratung
In bestimmten Situationen kann auch eine rechtliche Beratung erforderlich sein, ohne dass es gleich zu einer Verteidigung oder Vertretung kommt, beispielsweise um das Vorgehen gegen einen Strafbefehl oder gegen einen Bußgeldbescheid zu erörtern. Gleiches gilt für Personen, die als Zeugen aussagen müssen, aber damit eventuell sich oder Angehörige in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bringen würden. Auch hier kann eine vorherige rechtliche Beratung helfen bzw. die Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei der Zeugenvernehmung, z. B. im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.
(© und Autor: Loubal)
Brauchen Sie Hilfe im Strafrecht und/oder Ordnungswidrigkeitenrecht? Brauchen Sie einen Strafverteidiger oder Nebenklagevetreter? Kontaktieren Sie mich per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
Rechtsanwaltskanzlei
Walltorstraße 34
35390 Gießen
Telefon: 0 641 – 30 100 90
Telefax: 0 641 – 390 797
E-Mail Rechtsanwalt Persch: